Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Januar 2003 (BGBl. I S. 66), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 25. August 2006 (BGBl. I S. 1970)
- Inhaltsübersicht -
Erster Abschnitt: Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
- § 1 Zweck und
Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2 Öffentliche und nicht-öffentliche
Stellen
- § 3 Weitere
Begriffsbestimmunge
- § 3a Datenvermeidung und
Datensparsamkeit
- § 4 Zulässigkeit der
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
- § 4a Einwilligung
- § 4b Übermittlung
personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- und
zwischenstaatliche Stellen
- § 4c Ausnahmen
- § 4d Meldepflicht
- § 4e Inhalt der
Meldepflicht
- § 4f Beauftragter für den
Datenschutz
- § 4g Aufgaben des
Beauftragten für den Datenschutz
- § 5 Datengeheimnis
- § 6 Unabdingbare Rechte des
Betroffenen
- § 6a Automatisierte
Einzelentscheidung
- § 6b Beobachtung öffentlich
zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen
Einrichtungen
- § 6c Mobile
personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien
- § 7 Schadensersatz
- § 8 Schadensersatz bei
automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche
Stellen
- § 9 Technische und
organisatorische Maßnahmen
- § 9a Datenschutzaudit
- § 10 Einrichtung
automatisierter Abrufverfahren
- § 11 Erhebung, Verarbeitung
oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
Zweiter Abschnitt: Datenverarbeitung der öffentlichen
Stellen
Erster Unterabschnitt: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
- § 12 Anwendungsbereich
- § 13 Datenerhebung
- § 14 Datenspeicherung, -veränderung
und -nutzung
- § 15 Datenübermittlung an
öffentliche Stellen
- § 16 Datenübermittlung an
nicht öffentliche Stellen
- § 17 aufgehoben
- § 18 Durchführung des
Datenschutzes in der Bundesverwaltung
Zweiter Unterabschnitt: Rechte der Betroffenen
- § 19 Auskunft an den
Betroffenen
- § 19a Benachrichtigung
- § 20 Berichtigung, Löschung
und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht
- § 21 Anrufung des
Bundesbeauftragten für den Datenschutz
Dritter Unterabschnitt: Bundesbeauftragter für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit
- § 22 Wahl des
Bundesbeauftragten für den Datenschutzund die Informationsfreiheit
- § 23 Rechtsstellung des
Bundesbeauftragten für den Datenschutzund die Informationsfreiheit
- § 24 Kontrolle durch den
Bundesbeauftragten für den Datenschutzund die Informationsfreiheit
- § 25 Beanstandungen durch
den Bundesbeauftragten für den Datenschutzund die Informationsfreiheit
- § 26 Weitere Aufgaben des
Bundesbeauftragten für den Datenschutzund die Informationsfreiheit
Dritter Abschnitt: Datenverarbeitung nicht öffentlicher
Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen
Erster Unterabschnitt: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
- § 27 Anwendungsbereich
- § 28 Datenerhebung, -verarbeitung
und -nutzung für eigene Zwecke
- § 29 Geschäftsmäßige
Datenerhebung und -speicherung zum Zwecke der Übermittlung
- § 30 Geschäftsmäßige
Datenerhebung und -speicherung zum Zwecke der Übermittlung
in anonymisierter Form
- § 31 Besondere Zweckbindung
- § 32 aufgehoben
Zweiter Unterabschnitt: Rechte der Betroffenen
- § 33 Benachrichtigung des
Betroffenen
- § 34 Auskunft an den
Betroffenen
- § 35 Berichtigung, Löschung
und Sperrung von Daten
Dritter Unterabschnitt: Aufsichtsbehörde
- § 36 aufgehoben
- § 37 aufgehoben
- § 38 Aufsichtsbehörde
- § 38a Verhaltensregeln zur
Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher
Regelungen
Vierter Abschnitt: Sondervorschriften
- § 39 Zweckbindung bei
personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder
besonderen Amtsgeheimnis unterliegen
- § 40 Verarbeitung und
Nutzung personenbezogener Daten durch
Forschungseinrichtungen
- § 41 Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien
- § 42 Datenschutzbeauftragte
der Deutschen Welle
Fünfter Abschnitt: Schlußvorschriften
- § 43 Bußgeldvorschriften
- § 44 Strafvorschriften
Sechster Abschnitt: Übergangsvorschriften
- § 45 Laufende Verwendungen
- § 46 Weitergeltung von
Begriffsbestimmungen
- Anlage (zu § 9)
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vorbehalten.
zuletzt geändert am 26. August 2006 von Rainer W. Gerling