Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

in der Fassung der  Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. August 2006 (BGBl. I S. 1970)

- Inhaltsübersicht -


Erster Abschnitt: Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen
§ 3 Weitere Begriffsbestimmunge
§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
§ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
§ 4a Einwilligung
§ 4b Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen
§ 4c Ausnahmen
§ 4d Meldepflicht
§ 4e Inhalt der Meldepflicht
§ 4f Beauftragter für den Datenschutz
§ 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
§ 5 Datengeheimnis
§ 6 Unabdingbare Rechte des Betroffenen
§ 6a Automatisierte Einzelentscheidung
§ 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
§ 6c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien
§ 7 Schadensersatz
§ 8 Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen
§ 9 Technische und organisatorische Maßnahmen
§ 9a Datenschutzaudit
§ 10 Einrichtung automatisierter Abrufverfahren
§ 11 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag

Zweiter Abschnitt: Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen

Erster Unterabschnitt: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

§ 12 Anwendungsbereich
§ 13 Datenerhebung
§ 14 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung
§ 15 Datenübermittlung an öffentliche Stellen
§ 16 Datenübermittlung an nicht öffentliche Stellen
§ 17 aufgehoben
§ 18 Durchführung des Datenschutzes in der Bundesverwaltung

Zweiter Unterabschnitt: Rechte der Betroffenen

§ 19 Auskunft an den Betroffenen
§ 19a Benachrichtigung
§ 20 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht
§ 21 Anrufung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz

Dritter Unterabschnitt: Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

§ 22 Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutzund die Informationsfreiheit
§ 23 Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutzund die Informationsfreiheit
§ 24 Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutzund die Informationsfreiheit
§ 25 Beanstandungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutzund die Informationsfreiheit
§ 26 Weitere Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutzund die Informationsfreiheit

Dritter Abschnitt: Datenverarbeitung nicht öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen

Erster Unterabschnitt: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

§ 27 Anwendungsbereich
§ 28 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für eigene Zwecke
§ 29 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zwecke der Übermittlung
§ 30 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zwecke der Übermittlung in anonymisierter Form
§ 31 Besondere Zweckbindung
§ 32 aufgehoben

Zweiter Unterabschnitt: Rechte der Betroffenen

§ 33 Benachrichtigung des Betroffenen
§ 34 Auskunft an den Betroffenen
§ 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

Dritter Unterabschnitt: Aufsichtsbehörde

§ 36 aufgehoben
§ 37 aufgehoben
§ 38 Aufsichtsbehörde
§ 38a Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen

Vierter Abschnitt: Sondervorschriften

§ 39 Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen
§ 40 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen
§ 41 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien
§ 42 Datenschutzbeauftragte der Deutschen Welle

Fünfter Abschnitt: Schlußvorschriften

§ 43 Bußgeldvorschriften
§ 44 Strafvorschriften

Sechster Abschnitt: Übergangsvorschriften

§ 45 Laufende Verwendungen
§ 46 Weitergeltung von Begriffsbestimmungen

Anlage (zu § 9)

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zuletzt geändert am 26. August 2006 von Rainer W. Gerling