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Aktuelles

Das Bundesministerium des Innern hat am 1.9.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Stand 27.8.) veröffentlicht. Der Entwurf enthält auch den Entwurf des sog. KRITIS-Dachgesetzes. Der Gesetzentwurf setzt die CER-Richtlinie um und ist damit quasi die Schwester des Entwurfs des NIS2-Umsetzungsgesetzes. Der Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes enthält wenig konkrete Vorgaben, dafür aber mehrere Verordnungsermächtigungen. "Zur weiteren Konkretisierung von sektorübergreifenden Resilienzmaßnahmen wird es eine Rechtsverordnungsermächtigung für das Bundesministerium des Innern geben, um einen Katalog mit Mindestanforderungen festzulegen." Es soll eine "gemeinsame Rechtsverordnung zur Bestimmung von Betreibern kritischer Anlagen sowie wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen nach dem KRITIS-Dachgesetz und dem BSIG geben." Während die DORA-Verordnung und der Entwurf des NIS2-Umsetzungsgesetzes sich um die Cybersicherheit kümmern, regelt das KRITIS-Dachgesetz die physische Resilienz. (9.9.)

Screenshot Microsoft EdgeIn eigener Sache: Diese Webseite verwendet ab sofort die hybride Schlüsselvereinbarung "X25519MLKEM768" als bevorzugtes Verfahren. Die Kombination aus dem bewährten klassischem X25519 und dem quantensicheren ML-KEM (FIPS 203) wird von den Browsern Mozilla Firefox, Google Chrome und Microsoft Edge in den aktuellen Versionen unterstützt. Dies ist die erste kleine technische Umsetzung im Sinne des "Fahrplans für den Übergang zur Post-Quantum-Kryptographie" der Europäischen Kommission. Die Umstellung war einfacher als erwartet. (10.8.)


Das Bundesministerium des Innern hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung mit Stand 23.6.2025 veröffentlicht.
Ob der Entwurf besser geworden ist, als der Entwurf der letzten Regierung, der schon in 1. Lesung im Bundestag war? Nicht wirklich. Es gibt viele kleine Verschlimmbesserungen. Es zeigt sich jedenfalls, dass wir dringend ein Cybersicherheitsgesetz benötigen, in dem die Cybersicherheitsregulierung an einer Stelle zusammengefasst wird. Zu viele Regelungen sind über zu viele Gesetze verstreut. Ein Beispiel aus dem Entwurf: Die Auflistung von Maßnahmen in Art. 21 Abs. 2 NIS2-Richtlinie wird in drei deutsche Gesetze eingefügt: § 30 Abs. 2 BSIG-E, § 165 Abs. 2a TKG-E und § 5c Abs. 4 EnWG-E. Und natürlich sind sie leicht unterschiedlich formuliert:

Art. 21 Abs. 2 Lit. g NIS2grundlegende Verfahren im Bereich der Cyberhygiene und Schulungen im Bereich der Cybersicherheit
§ 30 Abs. 2 Nr. 7 BSIG-Egrundlegende Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich der Sicherheit in der Informationstechnik
§ 165 Abs. 2a Nr. 7 TKG-EGrundlegende Verfahren und Schulungen im Bereich der Sicherheit von Netzen und Diensten
§ 5c Abs. 4 Nr. 7 EnWG-Egrundlegende Verfahren im Bereich der Cyberhygiene und für Schulungen im Bereich der Sicherheit der Informationstechnik
Ist das der unterschiedliche Sprachstil der unterschiedlichen Ministerien? Oder steckt da ein Sinn dahinter?
Die Begriffe "Informationssicherheit" (Definition § 2 Nr. 17 BSIG-E), "Datensicherheit" (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 BSIG-E), "Netzsicherheit" (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 BSIG-E), "Netz- und Informationssicherheit" (z.B. § 23 Abs. 2 Lit. a BSIG-E), "IT-Sicherheit" (z.B. § 55 BSIG-E oder § 5c EnWG-E), "Cybersicherheit" (im Kontext von Zertifizierung, z.B. § 3 Nr. 9 BSIG-E) oder "Sicherheit in der Informationstechnik" (Definition § 2 Nr. 39 BSIG-E) verwendet, ohne dass immer der Unterschied der Bedeutung erkennbar wird. (30.6.)


Koalitionsvertrag: Was ändert sich im Datenschutz?
Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und der SPD sind abgeschlossen. Der Koalitionsvertrag ist auch verfügbar. Das Word "Datenschutz" (auch als Bestandteil eines Wortes wie z.B. „Datenschutzbeauftragter“) kommt insgesamt 25-mal im Koalitionsvertrag vor.
Wer Datenschutz für unnötige Bürokratie hält, hält möglicherweise auch Grundrechte für unnötige Bürokratie.
Lesen Sie die geplanten Änderungen im Datenschutz in meinem Blog. (14.4.)


In eigener Sache: Diese Webseite ist auf eine aktuelle Plattform umgezogen. Seit Juli 1999 lief die Web-Seite im bewährten Webhosting von 1&1 und später IONOS. Es war an der Zeit die Plattform zu modernisieren. Sie läuft jetzt auf einem virtuellen Server mit aktuellem Debian im IONOS Rechenzentrum. Das Zertifikat kommt jetzt nicht mehr von Sectigo sondern von Let's Encrypt. (18.3.)


Unboxing des BuchesDas Buch "IT-Sicherheit für Dummies", das ich zusammen mit Sebastian R. Gerling geschrieben habe, ist jetzt erschienen und wir haben heute die ersten Exemplare erhalten. Damit können wir das Ergebnis der Arbeit der letzten eineinhalb Jahre buchstäblich in die Hand nehmen. Weitere Informationen - Inhaltsverzeichnis, Probeseiten und alle Links aus dem Buch - finden Sie auf der Web-Seite zum Buch. (20.4.22)



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